Die/Der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter/innen bilden den geschäftsführenden Vorstand und vertreten den Verein gem. § 26 BGB.
Je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Dem geschäftsführenden Vorstand gehören derzeit folgende Personen an:
Verantwortlichkeiten im Zuge der Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie: