Trägerschaft

Trägerschaft

Im Grundbudget unterscheiden sich die Förderquoten geringfügig nach Antragsteller und Projekttyp.


Lassen Sie sich gerne beraten, mit welcher Förderquote Sie bei Ihrer Projektidee rechnen können.

Die Förderquoten lassen sich nach Basisförderquote und Zuschlag zur Basisförderquote differenzieren. Die Basisförderquote ist abhängig von der Trägerschaft sowie der beantragten Maßnahme und liegt zwischen 40 und 55%. Unter besonderen Voraussetzungen kann diese Basisförderquote um bis zu 30%, max. jedoch auf 80% erhöht werden. Die Förderung bezieht sich stets auf die Nettokosten, die Mehrwertsteuer muss in jedem Fall vom Träger übernommen werden.


Kommunen und andere öffentliche Träger

Als öffentliche Träger gelten Kommunen, Kommunale Gesellschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Kirchen, andere Religionsgemeinschaften, Ämter) und Träger, deren Mittel im Sinne der EU als öffentliche Mittel angesehen werden und keinen öffentlichen Kofinanzierungsbedarf aufweisen (z.B. Kreis, ggf. Wirtschaftsförderung, Tourismusvereine).

Öffentliche Träger haben die besten Voraussetzungen, um über das Förderprogramm der AktivRegion Zuschüsse zu erhalten. Die Basisförderquote liegt bei 55%.


Gemeinnützige Träger

Gemeinnützige Träger müssen als solche vom Finanzamt anerkannt sein, beispielsweise Stiftungen, gemeinnützige Vereine oder gGmbHs.

Als Basisförderung erhalten die gemeinnützigen Träger 45%. Für jeden Euro EU-Förderung muss ein zusätzlicher Euro anderer öffentlicher Mittel eingesetzt werden. Dies können kommunale, Landes- oder andere öffentliche Mittel sein. In der neuen Förderperiode haben die Mitglieder der AktivRegion einen Topf zur Kofinanzierung privater Projekte geschaffen, um diese Hürde etwas zu erleichtern.


Sonstige Träger

Sonstige Träger sind diejenigen, die weder öffentlich noch gemeinnützig sind, z.B. Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen oder nicht gemeinnützige Vereine. Für die sonstigen Träger ist die Basisförderung mit 40% etwas niedriger. Bei den Projekten ist wie bei den gemeinnützigen Trägern eine öffentliche Kofinanzierung erforderlich.

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