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Ortskerne zukunftsfähig gestalten

Die Gesellschaft unterliegt starken strukturellen Veränderungen, wovon in starkem Maße auch die Ortskerne betroffen sind. Der demographische Wandel und ein verändertes Einkaufsverhalten sind nur Beispiele. Das Spektrum an möglichen Maßnahmen ist sehr vielfältig und umfasst den Ortsentwicklungsplan genauso wie die Etablierung neuer Wohnformen, den mobilen Lebensmittelverkauf oder neuartige Modelle zur Betreuung der alternden Bevölkerung sowie zur Erhöhung der Mobilität. Von besonderer Bedeutung in diesem Kernthema ist das bürgerschaftliche Engagement, das für den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft und zur Bildung der regionalen Identität von großer Bedeutung ist.

Mit diesem Kernthema

  • soll die Attraktivität der Ortskerne gesteigert werden
  • soll die Versorgung vor Ort sichergestellt werden
  • sollen Barrieren abgebaut und die Mobilität erhöht werden
  • sollen größere Projekte ab einer Fördersumme von 100.000 € für einen landesweiten Wettbewerb qualifiziert werden.

Fördermaßnahmen:

  • Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Ortskernentwicklung oder Daseinsvorsorge
  • Konzentration von Angeboten und Funktionen in den Ortskernen
    • Schaffung und Weiterentwicklung von multifunktionalen Gemeinschaftseinrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsräume, Dorfplätze, gastronomische Einrichtungen
  • Verbesserung der Versorgung und Betreuung von Menschen
    • mobile oder stationäre Grundversorgung mit Lebensmitteln u.a.
    • Gemeindeschwestermodell, Dorfkümmerer
  • Erhalt ortsbildprägender Gebäude durch neue Funktionen

Fördervoraussetzung: positive Stellungnahme der Gemeinde zur Maßnahme liegt vor; geplante Miethöhe ist angegeben. Wohnnutzungen werden nur in besonders begründeten Fällen gefördert.

  • Etablierung neuer Wohnformen
    • Mehrgenerationenwohnen, betreute Wohnformen etc.
    • Mobilität von Menschen im ländlichen Raum
    • Infrastruktur für Pendler verbessern
    • verbesserte Anbindung der ländlichen Gebiete durch Gemeinde- / Bürger- / Anrufbus, Etablierung eines Taxigutscheinsystems

Allgemeine Fördereinschränkungen für alle Maßnahmen:

  1. keine Übernahme gesetzlicher Aufgaben

Es erfolgt eine Zustimmung der Standortgemeinde bzw. bei Kooperationen stimmen alle Gemeinden im Wirkungsbereich dem Projekt zu. Hierdurch werden örtliche Konkurrenzen durch die Maßnahmen vermieden und die Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort gesichert.

Aktuelles

Ehemaliges Vorstandsmitglied Claus Hell …

Claus Hell war mit Beginn der ersten Förderperiode der AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest von 2008 bis 2022 ununterbrochen für die AktivRegion im Vorstand tätig und hat durch sein großes Engagement entscheidend zum Gelingen der Vereinsarbeit beigetragen. Sein großer Sachverstand, seine Menschlichkeit und sein Humor bleiben uns in guter Erinnerung...

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800 Projekte in fünf Jahren

Die 22 Aktivregionen in Schleswig-Holstein haben seit 2015 im ländlichen Raum Investitionen i.H. von 107,6 Millionen Euro ausgelöst. Eine Online-Karte zeigt die Vielfalt der Projekte – auch, um zu neuen zu inspirieren.

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Vorstand beschließt weitere Projekte

Der  Vorstand hat in seiner Sitzung am 9. März 2023 weitere Projektanträge positiv beschieden. 

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Pinneberger Marsch und Geest zu Besuch i…

Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Future made locally – LEADER in Schleswig-Holstein“ und auf Einladung von Niclas Herbst MdEP reisten etwa 50 Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien, Landesämter und AktivRegionen unter der Leitung der Akademie für die ländlichen Räume vom 25. bis 28. März 2023 nach Brüssel.  

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Termine

14
Jun
Stiftung Landdrostei, Dingstätte 23, 25421 Pinneberg
Datum: 14. Juni 2023, 18:00

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