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Trägerschaft

Förderung / Trägerschaft und Förderquoten

Wer darf Anträge stellen? Wer hat Aussicht auf Förderung? Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick, für wen das Förderprogramm geeignet ist und wie sich die Förderquoten zusammensetzen.

Kommunen und andere öffentliche Träger

Als öffentliche Träger gelten Kommunen, Kommunale Gesellschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Kirchen, andere Religionsgemeinschaften, Ämter) und Träger, deren Mittel im Sinne der EU als öffentliche Mittel angesehen werden und keinen öffentlichen Kofinanzierungsbedarf aufweisen (z.B. Kreis, ggf. Wirtschaftsförderung, Tourismusvereine).

Öffentliche Träger haben die besten Voraussetzungen, um über das Förderprogramm der AktivRegion Zuschüsse zu erhalten. Die Basisförderquote liegt bei 55%.

Gemeinnützige Träger

Gemeinnützige Träger müssen als solche vom Finanzamt anerkannt sein, beispielsweise Stiftungen, gemeinnützige Vereine oder gGmbHs.

Als Basisförderung erhalten die gemeinnützigen Träger 45%. Für jeden Euro EU-Förderung muss ein zusätzlicher Euro anderer öffentlicher Mittel eingesetzt werden. Dies können kommunale, Landes- oder andere öffentliche Mittel sein. In der neuen Förderperiode haben die Mitglieder der AktivRegion einen Topf zur Kofinanzierung privater Projekte geschaffen, um diese Hürde etwas zu erleichtern.

Sonstige Träger

Sonstige Träger sind diejenigen, die weder öffentlich noch gemeinnützig sind, z.B. Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen oder nicht gemeinnützige Vereine. Für die sonstigen Träger ist die Basisförderung mit 40% etwas niedriger. Bei den Projekten ist wie bei den gemeinnützigen Trägern eine öffentliche Kofinanzierung erforderlich.

Unter dem Menüpunkt Projekte können Sie sich die bewilligten Maßnahmen der AktivRegion nach der jeweiligen Trägerschaft sortiert anzeigen lassen.

Die Förderquoten lassen sich nach Basisförderquote und Zuschlag zur Basisförderquote differenzieren. Die Basisförderquote ist abhängig von der Trägerschaft sowie der beantragten Maßnahme und liegt zwischen 40 und 55%. Unter besonderen Voraussetzungen kann diese Basisförderquote um bis zu 30%, max. jedoch auf 80% erhöht werden. Die Förderung bezieht sich stets auf die Nettokosten, die Mehrwertsteuer muss in jedem Fall vom Träger übernommen werden.

 Frderquoten

Aktuelles

Ehemaliges Vorstandsmitglied Claus Hell …

Claus Hell war mit Beginn der ersten Förderperiode der AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest von 2008 bis 2022 ununterbrochen für die AktivRegion im Vorstand tätig und hat durch sein großes Engagement entscheidend zum Gelingen der Vereinsarbeit beigetragen. Sein großer Sachverstand, seine Menschlichkeit und sein Humor bleiben uns in guter Erinnerung...

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800 Projekte in fünf Jahren

Die 22 Aktivregionen in Schleswig-Holstein haben seit 2015 im ländlichen Raum Investitionen i.H. von 107,6 Millionen Euro ausgelöst. Eine Online-Karte zeigt die Vielfalt der Projekte – auch, um zu neuen zu inspirieren.

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Vorstand beschließt weitere Projekte

Der  Vorstand hat in seiner Sitzung am 9. März 2023 weitere Projektanträge positiv beschieden. 

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Pinneberger Marsch und Geest zu Besuch i…

Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Future made locally – LEADER in Schleswig-Holstein“ und auf Einladung von Niclas Herbst MdEP reisten etwa 50 Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien, Landesämter und AktivRegionen unter der Leitung der Akademie für die ländlichen Räume vom 25. bis 28. März 2023 nach Brüssel.  

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Termine

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Jun
Stiftung Landdrostei, Dingstätte 23, 25421 Pinneberg
Datum: 14. Juni 2023, 18:00

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